Wie die «Söder-Stasi» versucht, die Opposition in Bayern mundtot zu machen — im Gespräch mit Johannes Normann
Gerne zeigt man in Deutschland mit erhobenen Zeigefinger auf Russland, Belarus oder auf die Türkei, weil dort Demokratie und Meinungsfreiheit mit Füßen getreten werden sollen. Wer aber in Deutschland nicht mit dem Strom schwimmt, bekommt allerdings die «wehrhafte Demokratie» zu spüren, die nichts unversucht lässt, unliebsame Meinungen zu unterbinden. AfD-Politiker Johannes Normann hat das in den letzten Jahren immer wieder zu spüren bekommen, wie er uns im Gespräch schildert.
Bis 2013 hatte der Finanzberater aus Mömbris bei Aschaffenburg, dem «letzten gallischen Dorf aus Bayern», wenig nennenswerte Probleme mit Staat und Justiz gehabt. Das sollte sich aber im besagten Jahr 2013 ändern: «Als ich die AfD im Regierungsbezirk Unterfranken und auch im Kreisverband Aschaffenburg aufgebaut hatte» ging es mit den Repressionen los. Damit sind nicht die etlichen Sperrungen in sozialen Medien wie Facebook gemeint, die er uns in unseren Gesprächsformaten «Die Frontline» und «De Facto» immer wieder schilderte. Sein Engagement für die Alternative für Deutschland (AfD) führte zunächst dazu, dass man ihm seine berufliche Existenz zerstörte. Treibende Kraft waren hier aber nicht linke politische Kräfte, sondern die CSU in Bayern, für die er schon seit Jahren ein Dorn im Auge ist.
«Ich war 11 Jahr lang Untermieter einer Anwaltskanzlei, mit der ich auch großteils zusammen arbeitete. Die Kanzlei sollte von einem jüngeren Anwalt übernommen werden, der CSU-Mitglied war. Kündigung des Mietverhältnisses, Beendigung der Zusammenarbeit. Plötzlich bekamen meine Kunden bei der hiesigen Sparkasse keine Kredite mehr, Marktbereichsleiter CSU. Sparkasse hat offensichtlich sogar auf kleine Genossenschaftsbanken Druck ausgeübt, dass meine Kunden auch dort keine Darlehen bekamen», schilderte Normann den Beginn des Feldzuges der CDU-Schwesterpartei gegen ihn, der selbst mal Mitglied in der Jungen Union war: » Grund wurde mir natürlich nicht genannt. Ich war mal früher in der JU der CSU, hab übrigens auch noch FJS (Franz Joseph Strauß; die Redaktion) live erleben dürfen. Hatte übrigens faktisch den «rechtspolitischen Sprecher der Union im Bundestag» oft «beraten», seine Rechtsanwaltskanzlei war bei meinem Büro um die Ecke.»
Vom Freund zum Feind für die CSU, so schnell kann es gehen, wenn man sich für die AfD engagiert, deren Mitgliedern aus Bayern das Leben besonders schwer gemacht wird, wie er selbst sagt. Nachdem man ihm die wirtschaftliche Existenz zerstörte, stellte man ihm behördlich Steine in den Weg, staatliche Medien fokussierten sich auf ihn und letztlich gingen sogar Anwälte einer bekannten Stiftung auf ihn los.
«Man hatte mir nach Zersetzung sogar ALG2 (Arbeitslosengeld 2) verweigert, ich musste klagen und ohne Hilfe von Freunden/Bekannten wäre ich wohl verhungert. ARD und ZDF haben wohl schon ca. 1 Mio. € GEZ zu meiner Diffamierung «investiert», wohl aber «Satz mit X». Anwalt der AAS (Antonio-Amadeo-Stiftung) wollte von mir eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben haben, was ich nicht tat», schilderte Normann die Maßnahmen gegen ihn, die bis heute noch andauern. Auf die Nachfrage, warum er von Zersetzung spricht, antwortete er uns: «Zersetzung meine ich Zerstörung meiner beruflichen und finanziellen Existenz. Ja, sie hatten mir das verweigert. Offizielle Begründung war, dass ich noch als Miteigentümer der von meiner Tochter + Ex bewohnten Eigentumswohnung eingetragen bin. Wobei mein Anteil weit über Wert durch Zwangshypotheken belastet war.»
Halten wir also an dieser Stelle fest: Erst wird ihm ohne nähere Begründung die berufliche Existenz zerstört, dann wird ihm die Grundversorgung in Form des Arbeitslosengeldes verweigert, weil er sich auf Facebook und anderen sozialen Medien dennoch zu Wort meldet, versuchen Anwälte ihn auf zivilrechtlichen Weg zu verfolgen.
Die Amadeu Antonio Stiftung(AAS) ist eine als gemeinnützig anerkannte deutsche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heidelberg. Ihre Leiterin ist Annetta Kahene, die zu DDR-Zeiten als Stasi-Agentin Regimekritiker denunzierte und heute als Leiterin der Stiftung fungiert, die im «Kampf gegen Rechts» von staatlicher Seite Steuergelder in Millionenhöhe erhält. Mitglieder der Stiftung durchforsten die sozialen Medien und werden von öffentlich-rechtlichen Medien immer wieder als «Rechtsextremismus-Experten» zitiert.
Das Ganze hat sich im Jahre 2017 abgespielt, also zu jener Zeit, wo man von staatlicher Seite verstärkt ein Auge auf die sozialen Medien wie Facebook oder Twitter geworfen hat. In den Jahren zuvor beklagte Normann bereits zahlreiche Sperrungen auf Facebook, die ihn daran hinderten, seine Meinung dazu zu äußern. In den Jahren zuvor hatte Normann bereits eine große Reichweite auf Facebook aufbauen können, die allerdings in den letzten Jahren stetig abgenommen hat.
Auf Facebook hat er nur noch ca. «100.000 Besucher pro Woche, waren früher mit weniger Likes ca. 500 Tausend, als Spitzenwert auch schon 1,6 Millionen. Ich werde also offensichtlich massiv nach unten gesteuert. Zudem verschwinden Likes, Abos und auch FB-Freundschaften «wie von Geisterhand».»Ich hatte in einem Kommentar zu einem FB-Post auf meiner Politikseite geschrieben, dass ich ja hier Admins aus freien Ländern (Island, Schweiz) habe, wo die Zensur von Maas und AAS keinen Zugriff hat.Hab hinsichtlich AAS auf Beihilfe auf Zensur geändert (will nichts falsches behaupten), hab aber nichts unterschrieben oder «unterlassen». Mitgeteilt, dass ich bei einer Unterlassungsklage auf Gerichtsstand bei mir, also Bayern bestehen werde. Dann war da Ruhe», so der AfD-Politiker über den Einschüchterungsversuch des Anwaltes.
Bereits zuvor haben sich zahlreiche Blogs auf den Franken eingeschossen, von denen zahlreiche anonym betrieben werden und dann auch Grundlage für die Mainstream-Presse waren, Negativpresse zu betreiben. In den letzten Jahren ist es nichts ungewöhnliches, dass die großen Medienhäuser Stimmung gegen die AfD betreiben, allerdings bezieht man sich überwiegend auf Mitglieder des Bundestags oder Landesparlamente, weniger allerdings auf Politiker, die auf lokaler Ebene agieren. Diese werden gewöhnlich von lokalen Medien angegriffen, wobei man fairerweise sagen muss, dass nicht alle Journalisten auf lokaler Ebene jedes Maß an Objektivität verloren haben.
«Ein Johannes Normann, ein ehemaliger Kreisvorsitzender der AfD, schrieb: «Mussten ,unsere’ ,Nachrichten’ erst mit den transatlantischen ,Freunden’ abgestimmt werden? Die haben ja die ,islamische Masseneinwanderung’ ,befohlen’», schrieb das Nachrichtenmagazin Der Spiegel über ihn.
Wie bereits oben angeführt, drängt sich dann doch der Eindruck auf, dass man AfD-Politiker besonders im Freistaat Bayern das Leben schwer machen will. Auf Nachfrage bestätig uns Normann dieses Verhalten.
«Ja, in Bayern gehen sie am härtesten mit der Opposition um. Viele Parteifreunde von mir hatten ja schon absolut rechtswidrige Hausdurchsuchungen wegen Kleinigkeiten», so AfD-Politiker Normann über das Vorgehen gegen die AfD in Bayern.
Prominentes Beispiel einer solchen Hausdurchsuchung ist der Münchner Bundestagsabgeordnete Petr Bystron, der im Jahre 2017 eine solche Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste. Grund war auch ein Post auf Facebook, wo er die linksextreme Antifa mit der SA verglichen hat. Später stellte sich heraus: «Der Durchsuchungsbeschluss von Bystrons Wohnung war rechtswidrig. Mit Abbildung des SA-Emblems bekunde er keine Sympathie, sondern kritisiere sowohl Antifa als auch SA. Genauso wäre es erlaubt, ein Hakenkreuz zu zeigen, das im Mülleimer landet», schrieb der Münchner Merkur im Oktober 2017.Hausdurchungen musste Normann noch nicht über sich ergehen lassen, allerdings bekam er dieses Jahr bereits zwei Mal Ärger mit der Staatsanwaltschaft — ebenfalls wegen seinen Aktivitäten auf dem russischen Netzwerk VK und auf Twitter. Das dokumentieren Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes Aschaffenburg, das letzlich feststellte, das eine Umfrage auf Twitter nicht den Tatbestand des Paragraphen 90a des Strafgesetzbuches erfüllte.Der besagte Paragraph bestraft die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Dem zufolge wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die BundesrepublikDeutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnungbeschimpft oder bös-willig verächtlich machtoder die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesre-publik Deutschland oder eines ihrer Länderverunglimpft.
Dieser Tweet vom 14. März 2020, eine Twitter-Umfrage, der bei der Polizei angezeigt wurde, war später für die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg Grund gewesen, einen Strafbefehl in Höhe von insgesamt 1200 Euro zu erwirken, anders gesagt den AfD Politiker zu einer Geldstrafe zu 30 Tagessätzen zu je 40 Euro festzusetzen. Er schrieb: «März 1945 und März 2020, wann gab es mehr, die noch immer tapfer an den «Endsieg» vom «Regime» glaubten? #Umfrage (bitte auch an RT denken)«
Da die Staatsanwaltschaft hier den Staat und seine Symbole verunglimpft sah, wurde zunächhst der Staatsschutz der Polizei eingeschaltet, die Normann zu den Vorwürfen befragte. Er versicherte der Polizei daraufhin in einem Schreiben, das auf den 30. März 2020 datiert ist, nicht den Staat verunglimpfen zu wollen.Natürlich sehe ich die derzeitige Regierung nicht mal ansatzweise mit den unseligen «nationalen Sozialisten»; vergleichbar, deshalb ja auch die wichtigen Anführungszeichen («Regime»). Der Einschätzung des Bundesinnenministers Seehofer («Herrschaft des Urecht»), den ich übrigens auch schon zweimal persönlich getroffen habe, kann ich aber nicht wirklich widersprechen.An dieser Stelle sei angeführt, dass der Begriff «Regime», der hier verwendet wurde, zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ein Synonym für ein undemokratisches System, einer Diktatur, verwendet wird, allerdings als Begriff in der Politikwissenschaft wertneutral verstanden wird; ein Begriff für Regelungs- und/oder Ordnungssysteme, die typischerweise Normen, Entscheidungsverfahren und Prinzipien beinhalten und den Umgang der beteiligten Akteure untereinander sowie mit bestimmten Aufgaben prägen.
Von daher könnte man hier davon ausgehen, dass auch bei einem Fehlen der Anführungszeichen, die den satirischen Charakter der Umfrage unterstreichen sollen, man nicht von vorne herein den Begriff unbedingt als verunglimpfend verstehen muss, sondern allenfalls als negativ konnotierter Begriff, während man im angelsächsischen Sprachgebrauch den Begriff jedenfalls immer als wertneutrale Beschreibung verwendet. Auch News Front verwendet den Begriff wertneutral, beispielsweise wenn man die einzelnen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Maßnahmen abstrakt als «Hygiene-Regime» beschreibt, so beispielsweise oftmals dann, wenn News Front über die Anti-Corona-Proteste schreibtDie Oberstaatsanwältin aus Aschaffenburg sieht das allerdings anders und selbst der Anwalt von Normann konnte die Oberstaatsanwältin nicht davon überzeugen, dass niemals die Absicht bestand die Bundesrepublik Deutschland zu verunglimpfen. Auch das Argument, dass man hier in überspitzter Form Kritik an der derzeitigen Regierung üben wollte. Da halfen auch keine Argumente aus der Rechtslehre oder der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, das die Meinungsfreiheit unter besonderen Schutz stellt.
Zu einer ähnlichen Auffassung kam auch das Amtsgericht Aschaffenburg, dass letzlich den Strafbefehl ablehnte und ebenfalls den Tweet vom vergangenen März als satirisch bewertete und diesen von der Meinungsfreiheit gedeckt sah. Im Beschluss, den Strafbefehl abzuweisen, begründete das Gericht, dass der Straftatbestand des Paragrahen 90a des Strafgesetzbuches aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt sah. Man sah es weiters als nicht erwiesen an, dass Norman durch seine Twitter-Umfrage daran bestreb sei, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen.Doch all das vermag die Staatsanwaltschaft immer noch nicht überzeugen, denn sie legte laut Normann Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss ein, der den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ablehnte. In Anbetracht all der Ausführungen, die oben geschildert wurden, ist das Vorgehen der Staatsanwalt ein Beispiel dafür, wie «Söders Stasi», so beschreibt Norman das Vorgehen der Exekutive und Justiz gegen ihn, versucht, die Opposition in Bayern mundtot zu machen.Wie oben angeführt, war nicht das erste Mal Anno 2020, dass man versuchte Normann für seine Internetaktivitäten rechtlich zu belangen. Bereits im Januar musste er zu einer Beschuldigtenvernehmung polizeilich erscheinen, nachdem die bayrische «Landeszentrale für neue Medien» Anzeige gegen ihn erstattete, weil er einen Link auf VK kommentarlos teilte. Der Link führte zur Seite des Blogs von Michael Mannheimer, der einen Artikel im Jahre 2017 unter dem Titel «Die Zuwanderungspolitik Merkels ist ein Staatsstreich der politischen Klasse gegen das eigene Volk. Ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän»
Diesmal ging es um die Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen — strafbar gemaß Paragraph 90b des Strafgesetzbuches. Allerdings lief auch dieser Vorwurf ins Leere, ebenso wie der Vorwurf der Gewaltdarstellung, weil Normann auf VK Videos vom Schwertermord in Stuttgart sowie von Christchurch veröffentlicht haben soll, was aus Sicht der regierungsnahen Medienzentrale Gewaltdarstellung sein sollte. Bislang scheinen auch diese Vorwürfe ins Leere zu laufen.Wie man am Beispiel von Johannes Normann sieht, muss man ab einem gewissen Bekannheitsgrad in sozialen Medien, der auch im Mainstream bereits rezipiert wurde, immer damit rechnen, Ärger mit der Justiz zu bekommen. Das Beispiel des gescheiterten Strafbefehlsverfahrens zeigt, dass die politische Justiz in Bayern keine Polemik mehr ist, sondern real existiert. Selbst wenn es offenkundig scheint oder eine kurze Internetrecherche es dem juristischen Laien offenkundig zeigt, dass man hier nicht von einem rechtlich missbilligten Verhalten ausgehen kann, ist man sich nicht zu schade, die Mühlen der Justiz anzukurbeln, um politischen Druck auf die unliebsame Opposition auszuüben.