Amadeu Antonio Stiftung will die Meinung verbieten, sie in die NĂ€he von Meinungsverboten zu stellen

Amadeu Antonio Stiftung will die Meinung verbieten, sie in die NĂ€he von Meinungsverboten zu stellen

Johannes Normann ist einer der fĂŒhrenden Blogger der AfD im Netz. Normann und die von ihm betreuten Seiten wurden unter andererem beim ZDF („Manipuliert“ mit Sascha Lobo) und in der ARD (Doku „Wahlkampf im Netz“) vorgestellt. In den letzten Jahren hat er immer stĂ€rker mit Zensur zu kĂ€mpfen, regelmĂ€ĂŸig werden seine Accounts fĂŒr 30 Tage gesperrt. Normann hat aktuell auf seiner privaten Facebookseite ca. 15.000 Abonnenten, daneben verwaltet er Politikseiten mit einer wöchentlichen Beitragsreichweite von teilweise ĂŒber 1,6 Millionen Personen. Er bemĂ€ngelt unter anderem die Zensurmaßnahmen durch die sozialen Medien im Zuge des Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Justizministeriums unter der FederfĂŒhrung von Heiko Maas. Normann war auch einer der ersten, der bereits 2017 die Amadeu Antonio Stiftung in die NĂ€he des Netz DG stellte.

Am 7.09.2017 schrieb Normann:

„Und immer mehr wird diese Redefreiheit auf „Zensurbook“ genommen. Nach den Filmaufnahmen fĂŒr die ARD „Doku“ „Wahlen im Netz“ und kurz vor den Wahlen wurden die Accounts Johannes Normann und Hannes Normann fĂŒr 30 Tage gesperrt. Diese Seite kann nur noch mit Admins aus freien LĂ€ndern (Schweiz, Island) aufrechterhalten werden, denn dort hat die Zensur von Heiko Maas und der „tollen“ Amadeu Antonio Stiftung keinen Zugriff.“

Eine beinahe tĂ€gliche Stellungnahme, ohne Beleidigungen und Hass, aber mit Biss und Kritik an der Facebookzensur. Das sah die AAS und ihr Anwalt Christian Löffelmacher anders und schickte Normann ein Unterlassungsbegehren mit dem Wunsch nach Kenntnisnahme und Unterschrift. Die Behauptung Normanns sei „unwahr“.

Auch betont die AAS – zu Recht –, dass sie nichts mit der 30-tĂ€gigen Sperre von Normann zu tun habe. Normann unterschrieb die Unterlassungsaufforderung zwar nicht und wies das Ansinnen der AAS zurĂŒck, modifizierte allerdings seinen Facebook-Post.

Wie steht die AAS tatsĂ€chlich zum NetzDG aus dem Jahr 2017? Anetta Kahanes Stiftung kritisiert das Vorgehen Maas‘ und des NetzDG scharf und hat sich mehrfach gegen das neue „Zensurgesetz“ gewandt. Hat Normann mit seiner Unterstellung also Unrecht?

Nicht ganz. Im Februar 2018 schrieb die AAS, dass diese Externalisierung der Löschung durch Unternehmen höchst fragwĂŒrdig sei: „Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung unter Androhung von Bußgeldern fĂŒhrt zu vorschnellem Löschen von BeitrĂ€gen und gefĂ€hrdet damit eine digitale Debattenkultur. Die Vorgabe extrem kurzer Bearbeitungszeiten verhindert eine adĂ€quate PrĂŒfung der Inhalte und öffnet dem Missbrauch von Beschwerden TĂŒr und Tor.“
Soweit die berechtigte Kritik der AAS an Heiko Maas‘ NetzDG. Interessant wird es allerdings im nĂ€chsten Absatz: „Da sich abzeichnet, dass das NetzDG durch die derzeitigen Koalitionsparteien nicht grundsĂ€tzlich in Frage gestellt wird, appelliert die Amadeu Antonio Stiftung an die Verhandlungsparteien, bei der praktischen Umsetzung nachzuarbeiten.“

Warum fordert die AAS das Gesetz „nachzuarbeiten“? Warum nicht das fragwĂŒrdige Zensurgesetz abschaffen? TatsĂ€chlich hat die AAS ein eher geringes Problem mit der generellen Anwendung von staatlichen Zensurmaßnahmen, denn mit der unkontrollierbaren privaten Umsetzung. Wer soll nach Aussage der AAS ĂŒber die Meldung, Löschung und Ahndung von „Hass“ entscheiden? Richtig, der Staat! „Daher sollten die Netzwerkbetreiber*innen die Möglichkeit erhalten, ZweifelsfĂ€lle an rechtsstaatlich zustĂ€ndige Stellen zu ĂŒbergeben, ohne dass dabei ein Bußgeld wegen verzögerter Bearbeitung von Meldungen droht. Dazu braucht es mehr fachlich ausgebildetes Personal bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften und eine verbesserte Zusammenarbeit aller staatlicher Stellen auf Bund-, LĂ€nder- und Kommunalebene.“ Quelle: Stellungnahme der AAS

NatĂŒrlich ist die AAS nicht fĂŒr das NetzDG verantwortlich, interessanterweise liegen die Forderungen der AAS allerdings nĂ€her an der staatlichen Zensur, als die aktuelle Umsetzung durch Heiko Maas. Bereits im April 2017 schreibt die AAS ĂŒber den Gesetzesentwurf: „Die Amadeu Antonio Stiftung begrĂŒĂŸte zunĂ€chst das Engagement der Bundesregierung, sich mit dem Problem der strafbaren Hassrede im Netz zu engagieren, stellen doch Kommunikationsinhalte, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuellen Orientierung, körperlichen EinschrĂ€nkungen oder Religion angreifen oder entsprechende Inhalte fördern, rechtfertigen oder dazu anstiften (Hate Speech) ein zunehmendes Problem in sozialen Netzwerken dar.“

Dass die AAS mit der jetzigen Entwicklung der privaten Zensur unzufrieden ist, ist ein klarer Fall von linker „Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.“-Manier. Die AAS zĂ€hlt zu den zivilgesellschaftlichen Wegbereitern der neuen Internetzensur gegen „Hass“, die sich anschließend darĂŒber wundern, wie die Politik ihr Anliegen umgesetzt hat. Klar ist: Die AAS wollte bereits zwei Jahre vor dem NetzDG „Hass“ verbieten.

Johannes Normann hat mit seinem Posting also in der Sache Recht, selbst wenn er sich ungenau ausdrĂŒckt. Was dieser Vorfall allerdings deutlich zeigt, ist, mit welchen Bandagen die AAS gegen ihre Gegner im Netz vorgeht. Nur weil man Kahanes Stiftung in die NĂ€he der Zensur stellt, greift sie unliebsame und vollkommen harmlose Meinungen mit ihrem hauseigenen Rechtsanwalt an und versucht die Aussage zu „quasizensieren“. Norman ist nicht der Einzige. Die AAS geht mit ihrem Anwalt wiederholt gegen unliebsame Meinungen vor und fordert Unterlassung. Im MĂ€rz 2019 traf es den Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke. Er hatte vor der Verwendung der umstrittenen Kita-BroschĂŒre der AAS „Ene, mene, muh – und raus bist Du“ gewarnt, bei dem „völkische Klischees“ (Cicero) bedient wurden. Die AAS forderte „Unterlassung“, verlor aber vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Liecke darf weiterhin – in seiner Funktion als staatlicher AmtstrĂ€ger – von der BroschĂŒre abraten.

Auch gegen das „Compact Magazin“ klagte die AAS – dieses Mal erfolgreich – auf Unterlassung. JĂŒrgen ElsĂ€ssers Magazin hatte behauptet, die AAS habe „hunderte Blockwarte“ zur Zensur angeheuert. Nachweislich eine Falschbehauptung und „Compact“ musste schließlich einlenken.

Dass es auch in die andere Richtung geht, zeigte der deutschlandweit bekannt Musiker Xavier Naidoo. Nachdem die AAS behauptete, Naidoo sei ein Antisemit, verklagte der SĂ€nger kurzerhand die Amadeu Antonio Stiftung – und bekam Recht. Naidoos Aussagen und Texte lassen keinen RĂŒckschluss auf antisemitische Positionen zu.

Am 21. August berichtet der Youtuber Tim Kellner ĂŒber ein Unterlassungsbegehren von Seiten der Amadeu Antonio Stiftung gegen ihn. Kellner wird die UnterlassungserklĂ€rung ebenfalls nicht unterzeichnen und ist bereit den Streit vor Gericht auszutragen. Über den Inhalt des Begehrens hat Kellner nichts bekanntgegeben.

So steht eine ganze Reiher Oppositioneller im Fadenkreuz der Amadeu Antonio Stiftung, die anstatt mit Argumenten zu punkten, auf ihren Rechtsbeistand und natĂŒrlich auch auf das Unwissen der Leute setzt, die, um Problemen aus dem Weg zu gehen, kurzerhand unterschreiben. Ein System, das mittlerweile in Mode gekommen ist und die Zensur durch das Netz DG mit juristischen GeschĂŒtzen flankiert.

Quelle: https://www.blicknachlinks.org/amadeu-antonio-stiftung-will-die-meinung-verbieten-sie-in-die-naehe-von-meinungsverboten-zu-stellen/